Was man über Vorsorgeaufwendungen wissen sollte

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Das wichtigste zu Vorsorgeaufwendungen

Die Vorsorgeaufwendungen fallen in die Gruppe der steuerlichen Sonderausgaben. Als Sonderausgaben werden die Leistungen bezeichnet, die weder in die betrieblichen Ausgaben noch in die Werbungskosten passen.

Vorsorgeaufwendungen
Bei den Vorsorgeanwendungen handelt es sich um private Ausgaben. Allgemein kann gesagt werden, dass Vorsorgeaufwendungen Versicherungsbeträge sind, die den Zweck haben, den Steuerpflichtigen selbst, und natürlich auch seine Angehörigen gegen einige Risiken die das Leben birgt abzusichern.

Solche Risiken könnten sein: Tod, Krankheit, eine Invalidität, Haftungsanspruch Dritter etc. Für die Gruppe der Arbeitnehmer gilt, dass die Beträge in einem pauschalisierten Verfahren durch eine so genannte Vorsorgepauschale berücksichtigt werden. Für höhere Aufwendungen gilt, dass sie im Rahmen der Höchstbeträge bei einer Veranlagung zur Einkommenssteuer geltend gemacht werden.

 

Als Vorsorgeaufwendungen werden die Beiträge für Pflegeversicherungen, Krankenversicherungen, gesetzliche Rentenversicherungen, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Risiko-Versicherungen, Aufwendungen für die Riester Rente, Aufwendungen für die Rürup-Rente.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen und übrige Sonderausgaben fallen in den Steuerbereich Sonderausgaben. Alle Vorsorgeaufwendungen sind steuerlich beschränkt absetzbar. Der Höchstbetrag liegt hier bei insgesamt 1.500 Euro. Dieser Betrag gilt nur dann, wenn ein von der Krankenkasse einer steuerfreier Zuschuss gewährt wird oder dann, wenn ein Beihilfeanspruch in einem Krankheitsfall gewährt wird.

Es ist sehr positiv zu sehen, dass Vorsorgeaufwendungen für viele Personen zum Thema werden. Kniffelig wird es nur dann, wann die unterschiedlichen Formen der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung aufgezählt und beachtet werden müssen. Die Gesetzesreform in Bezug auf das Alterseinkünftegesetz machen es dem Laien schwer noch den Durchblick zu behalten.

Vorsorgeaufwendungen bei der Altersvorsorge

Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass viele Personen nicht auf eine Anwendung setzen, sondern teilweise vier verschiedene Formen als Altersvorsorge einsetzen. Die Beträge der gesetzlichen Rentenversicherung können noch zu 60% abgesetzt werden. Die Grenze liegt bei ledigen Menschen bei 12.000 Euro und bei Verheirateten bei 24.000 Euro. Dies gilt für die Steuerklärung von 2005.

 

Ebenfalls absetztbar sind die Beiträge der Rürup-Rente. Nicht mehr absetzbar sind die Beiträge zu Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind. Diese Regelung gilt auch für KFZ- Versicherungen, Hausratsversicherungen und Rechtsschutzverscherungen. Berufshaftpflichtversicherungen können im Gegensatz dazu als Werbungskosten abgesetzt werden.

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