Die wichtigsten Informationen zur Bausparkasse

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Was man zu Bausparkassen wissen sollte und worauf man achten muß

Bausparkassen sind Spezialkreditinstitute, die in der Regel nur die Wohnungsbaufinanzierung betreiben. Dies geschieht auf Grundlage der Geschäftkreisbeschränkung innerhalb des Bausparkassengesetzes. Bei der Immobilienfinanzierung nutzen etwa zwei Drittel aller Deutschen die Möglichkeit des Bauspardarlehens.

Bausparkassen
Die erste Bausparkasse in Deutschland entstand bereits im Jahr 1885, aber erst nach dem ersten Weltkrieg, wo der Finanzmittelbedarf für den Wiederaufbau sehr hoch war, setzte sich das Bausparsystem durch. 
Durch die Bausparkassenverordnung und dem Bausparkassengesetz, die im Jahr 1973 in Kraft traten, wurde eine einheitliche und gesetzliche Grundlage geschaffen, die für eine gleiche Geschäftstätigkeit aller Bausparkassen sorgt.

Der weg in den europäischen Binnenmarkt wurde den Bausparkassen im Jahr 1991 mit der Novellierung des Bausparkassengesetzes geöffnet.

Die verschiedenen Bausparkassen

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen den privaten Bausparkassen und den Landesbausparkassen. Insgesamt gibt es 16 private Bausparkassen, die in einem Verband zusammengefasst sind und in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben werden.
Die meisten von Ihnen befinden sich im Besitz von Banken oder unterliegen sehr stark ihrem Einfluss. Derzeit kann man die Schwäbisch Hall als größte Bausparkasse bezeichnen.

 

Hinzu kommen insgesamt sieben Landesbausparkassen. Vier von Ihnen gelten als Geschäftsbereiche von Sparkassen oder Landesbanken, die daher unselbständig sind. Die anderen drei sind Anstalten des öffentlichen Rechts und selbst rechtsfähig.  Die Landesbausparkassen liegen nicht im Wettbewerb untereinander, da eine Aufteilung nach Gebieten erfolgt.

Das Bausparen wird durch den Staat unter gewissen Voraussetzungen gefördert. Einerseits durch den eventuellen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen und andererseits durch Wohnungsbauprämien.
Grundsätzlich dürfen Bausparkassen keine Zusagen über die Zuteilung machen und auch nicht mit kurzen Wartezeiten werben, dies ist seitens des Gesetzes so festgelegt. Dies liegt an der Art und Berechnung der Zuteilung.

Die Bausparkasse verlangt ein Mindestsparguthaben

Es muss vom Sparer nicht nur das Mindestsparguthaben eingezahlt worden sein, wie von vielen fälschlicher Weise vermutet, sondern der Bausparkasse muss auch genügend Guthaben zur Verfügung stehen, um die Zuteilung zu erteilen. Einerseits ist dies davon abhängig wie viele Baudarlehen gleichzeitig zu vergeben wären, andererseits spielt aber auch die Zahl der neuen Vertragsabschlüsse eine entscheidende Rolle.

Und nicht zuletzt ist auch das Bausparguthaben aller Bausparer von Bedeutung. Nimmt also eine Bausparkasse viele Gelder ein, kann sie auch entsprechend mehr Bauspardarlehen vergeben. Stehen dagegen nicht genügend Gelder zur Verfügung, so wird die Zuteilung erst später vergeben.
Der Gesetzgeber hat jedoch eine Mindestwartezeit von 18 Monaten grundsätzlich festgelegt, erst dann kann die Zuteilung erteilt werden.

Zinsen, Tilgung, steuerliche Förderung und Nebenkosten sind wichtige Aspekte der Baufinanzierung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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