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Was Beamte über die Beihilfeversicherung wissen sollten

Beamte, die im öffentlichen Dienst angestellt sind, zum Beispiel verbeamtete Lehrer oder Polizisten, können sich generell privat krankenversichern. So können sie oft von günstigeren Beiträgen in der Beihilfeversicherung profitieren.

Beihilfeversicherung
Doch das ist nicht der einzige Vorteil von Beamten, denn auch der „Arbeitgeber“, also der Bund zahlt für diese Personen einen Teil der Krankheitskosten. Gehen die Beamten nun also zum Arzt, wird die Rechnung zum Teil durch den Bund gezahlt, die so genannte Beihilfe fließt. Allerdings kommt der Bund nicht für alle Kosten auf, die beim Arztbesuch bzw. einem Krankenhausaufenthalt entstehen.

Je nach gültiger Beihilferegelung, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, werden etwa zwischen 50 % und 80 % der anfallenden Kosten übernommen. Doch was ist mit dem Rest?

Diese müssen Beamte dann aus eigener Tasche zahlen bzw. können sie sich im Rahmen der Beihilfeversicherung dagegen absichern. Denn im Fall des Falles übernimmt dann die Beihilfeversicherung die restlichen 20 % bis 50 % der Kosten. Damit sind die Beamten dann vor den nicht unerheblichen Kosten, die gerade ein Krankenhausaufenthalt mit sich bringt, bestens abgesichert. Denn oft kann eine langwierige Behandlung immense Summen verschlingen und führt teils sogar zum finanziellen Ruin.

 

Durch die Gesundheitsreform wurde nun aber festgelegt, dass Beamte sich spätestens ab dem 01. Januar 2009 in der Beihilfeversicherung versichern müssen! Hier sollten die Betreffenden jedoch abwägen, ob der Abschluss dieser Versicherung nicht bereits jetzt sinnvoll ist, denn wie auch in der allgemeinen privaten Krankenversicherung hängt die Beitragshöhe zu einem großen Teil vom Eintrittsalter ab.

Bei der Beihilfeversicherung auf die Leistungen achten

Allerdings treten auch bei der Beihilfeversicherung viele Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis auf, so kann man frei wählen, welche Bereiche in der Beihilfeversicherung abgedeckt werden sollen. Beispielsweise kann bestimmt werden, ob die Chefarztbehandlung und die Verlegung in ein Einzelzimmer für den Versicherten wichtig ist und abgesichert werden soll. Ein genauer Vergleich sowie die persönliche Beratung lohnen sich also für den Beamten, um den für ihn idealen Versicherungsschutz aus der Vielzahl der Angebote herauszufiltern.

Generell gilt außerdem, dass der Bund auch für Ehepartner und Kinder zahlt, so lange diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. So muss das Jahresgehalt der Ehepartner unter einem festgesetzten Limit liegen, welches auch, je nach anzuwendender Beihilferegelung, von Bundesland zu Bundesland variiert. Kinder dagegen sind anspruchsberechtigt, so lange sie Anspruch auf Kindergeld haben bzw. max. bis zum 25. Lebensjahr. Diese Grenze gilt allerdings zuzüglich evtl. geleisteter Wehr- oder Ersatzdienstzeiten, also kann ein Kind u. U. auch noch mit 26 Jahren Anspruch auf Beihilfe aus der elterlichen Versicherung haben.

Der Beihilfesatz für die Beihilfeversicherungen

Der Beihilfesatz, also der prozentuale Anteil an den Krankheitskosten, der vom Bund übernommen wird, richtet sich übrigens auch nach dem zuständigen Kostenträger, dem Familienstand und Anzahl der Kinder des Anspruchsberechtigten. Die zu berücksichtigenden Fakten sind in den jeweils geltenden Beihilfevorschriften genauestens festgelegt.
Generell gilt jedoch, dass Rentner, also Pensionäre, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, einen Beihilfesatz in Höhe von 70 % erhalten.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der Beihilfeversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Beihilfeversicherungen durchgeführt werden.

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