Die beste Diensthaftpflichtversicherung durch Vergleich finden und direkt beantragen

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Was man über die Diensthaftpflichtversicherung wissen sollte

Grundsätzlich wird jeder, der eine Privathaftpflichtversicherung abschließt, feststellen, dass diese nicht für berufsbezogene Schäden aufkommt. Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Versicherung für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes.

Beste Diensthaftpflichtversicherung

Nach den Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§839) ist jeder öffentlich Bedienstete verpflichtet einen Schaden, den er bei der Ausübung seines Dienstes einem Dritten zugefügt hat zu ersetzen. Er ist hierfür persönlich und unbegrenzt haftbar. Je nach Schadensfall, können die Schadensersatzansprüche schnell in die Millionenhöhe gehen. Vor diesem finanziellen Risiko sollte sich jeder schützen, einfach mit einer entsprechenden Diensthaftpflichtversicherung.


Der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung kann in der Regel zusammen mit der privaten Haftpflichtversicherung einfach erfolgen.

Was Diensthaftpflichtversicherungen absichern können

In einem Schadensfall kann sich der Geschädigte grundsätzlich nicht direkt an den Beamten wenden, sondern nur an den entsprechenden Dienstherrn. Sollte dieser jedoch dem Beamten eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, so ist der Beamte verpflichtet für die Kosten des entstandenen Schadens aufzukommen.

Bevor die Diensthaftpflichtversicherung jedoch den Schaden reguliert prüft sie zunächst die Haftungsfrage. Gerechtfertigte Ansprüche werden von der Diensthaftpflicht reguliert. Sind die Ansprüche jedoch ungerechtfertigt oder zu hoch, so werden sie seitens der Diensthaftpflichtversicherung abgewehrt. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Rechtsstreit, so genießt der Versicherungsnehmer entsprechenden Rechtschutz. Die Versicherung kommt für die anfallenden Anwalts- und Prozesskosten auf.

 

Der Leistungsumfang der Diensthaftpflichtversicherung lässt sich durch spezielle Vereinbarungen noch erweitern. So ist es beispielweise möglich den Verlust von Dienstschlüssel bis zu einer festgesetzten Höhe (in der Regel 15.000 Euro) abzusichern.

Wer diese Versicherung abschließen kann

Grundsätzlich kann die Diensthaftpflichtversicherung von allen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst abgeschlossen werden. Hierzu gehören unter anderem Lehrer, Rechtspfleger, Richter, Bedienstete im Sozial- und Justizdienst, Staatsanwälte, Bedienstete von Zollbehörden, Polizei und Bundeswehr.

Es gibt auch verschiedene Berufsverbände, denen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst beitreten können. Bei einigen ist in dem Mitgliedsbeitrag bereits eine Diensthaftpflichtversicherung enthalten. Daher sollte man sich vor dem Abschluss einer solchen Versicherung bei den Berufsverbänden erkundigen.

Im Gegensatz zu anderen Haftpflichtversicherungen, ist die Diensthaftpflichtversicherung relativ preisgünstig. Doch auch hier gilt, ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall, auch wenn die Beiträge nicht gravierend voneinander abschwanken. Wer eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen möchte, sollte auf jeden Fall auf die abgedeckte Schadenssumme achten.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der Diensthaftpflichtversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich durchgeführt werden.

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