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Was man über die Gesetzliche Krankenkasse wissen sollte

Die gesetzliche Krankenkasse ist für die Mehrzahl ihrer Mitglieder eine Zwangsversicherung. Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der vom Gesetzgeber festgelegten Jahreseinkommensgrenze liegt, sind automatisch pflichtversichert.

gesetzliche Krankenkassen
Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt. Der Beitragsanteil der Arbeitnehmer wird durch den Arbeitgeber vom Lohn oder Gehalt abgezogen und direkt an die Krankenkassen überwiesen, für die sich die jeweiligen Arbeitnehmerinnen oder die Arbeitnehmer entschieden haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in den gesetzlichen Krankenkassen. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze einen Rechtsanspruch auf Leistungen.

Wie bei gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen erfolgen

Die versicherte Person erhält eine Versichertenkarte zur Vorlage beim Arzt oder in der Klinik. Diese erbringen die medizinisch notwendigen Leistungen. Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält für diese Leistungen keine Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus, die dann – wie bei einer privaten Krankenversicherung – zur Erstattung eingereicht werden muss. Die Ärzte bzw. Kliniken rechnen vielmehr ihre erbrachten Leistungen mit der Krankenkasse bzw. der kassenärztlichen Vereinigung ab.

 

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das heißt, sie verwalten ihre Geschäfte selbst nach den Regeln, die das Sozialgesetzbuch dafür festlegt. Die Grenzen sind sehr eng, so dass den Kassen so gut wie kein Spielraum bleibt, um durch bessere Leistungen oder andere Maßnahmen neue Mitglieder zu werben.
Auch die Höhe des Beitragssatzes ist bei allen gleich. Durch die Einführung von neuen Bonusprogrammen können die Mitglieder bei manchen gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich sparen. Innerhalb dieser Bonusprogramme können die Versicherten Punkt sammeln, dadurch kann man bis zu 300 Euro im Jahr von der Krankenkasse zurückbekommen – entweder als finanzielle Vergütung oder aber als Sachleistung (z. B. Wellness-Wochenende, Fitnessgeräte, usw.).

Was die GKV belohnt

Mit Punkten belohnt werden verschiedene Bewegungsangebote, wie beispielsweise Nordic-Walking Kurse, Mitgliedschaften in Fitness-Studios oder Vereinen. Außerdem gibt es Punkte für Präventions- und Gesundheitskurse, sowie für Vorsorgeuntersuchungen.
Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen und haben jederzeit die Möglichkeit, bei Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, die Krankenkasse zu wechseln. Doch ein Bonusprogramm allein sollte keinen Grund zum Wechsel geben, viel stärker ins Gewicht fallen sollte, die Präsenz zu Geschäftsstellen und die Höhe des Beitragssatzes.

Zahlreiche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden mit der Gesundheitsreform 2004 ersatzlos gestrichen, wie zum Beispiel Entbindungsgeld, Sterbegeld, Taxifahrten bei ambulanten Behandlungen, usw. Oft kennen die Mitgleider jedoch nur unzureichend oder gar nicht. Es ist aber notwendig diese zu kennen, damit sie ihre Interessen gegenüber der Krankenkasse auch durchsetzen können. Daher sollten sich Patienten genau erkundigen.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Einsparmöglichkeiten sind wichtige Aspekte für die beste gesetzliche Krankenkasse. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich durchgeführt werden.

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