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Welche Personenversicherungen es gibt und was diese versichern

In Deutschland haben die Personenversicherungen einen sehr hohen Stellenwert. Personenversicherungen umfassen Versicherungsarten, die Risiken absichern, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit des Menschen gefährden.

Personenversicherung
Generell kann man sagen, dass die Personenversicherung alle Versicherungsarten umfasst, bei denen ein Mensch hinsichtlich Heilungskosten, Erwerbsausfall, Alter oder Tod versichert ist.
Zu den Personenversicherungen zählen die Unfallversicherung, Lebensversicherung, Renten- und Krankenversicherung, welche als Oberbegriffe zu nennen sind.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenfalls eine Personenversicherung und stellt eine unverzichtbare Absicherung für Angestellte, Selbständige und Arbeiter dar. Seit 2001 besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz im Falle der Berufsunfähigkeit. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sichert der Versicherungsnehmer sein Einkommen mit einer monatlichen Rentenleistung ab, die im Falle der Berufsunfähigkeit gezahlt wird.

Die wichtigsten Personenversicherungen

Die Unfallversicherung zahlt bei Unfällen im Berufsleben und auch in der Freizeit. Der Leistungsumfang kann variiert werden. Wird beispielsweise eine Invaliditätsleistung vereinbart, leistet die Unfallversicherung einen einmaligen Betrag, wenn der Versicherte dauerhaft in seiner geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ist der Versicherungsnehmer älter als 65 Jahre, zahlt im Regelfall die Unfallversicherung eine monatliche Rente.
Im Falle einer vereinbarten Todesfallleistung, wird eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen bezahlt. Dies tritt jedoch nur in Kraft, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt.
Wird innerhalb der Unfallversicherung Krankenhaustagegeld vereinbart, zahlt die Versicherung für jeden Tag, an dem der Versicherungsnehmer in Folge eines Unfalles stationär behandelt werden muss.
Genesungsgeld
sichert den Versicherten für die Zeit nach der Behandlung im Krankenhaus ab.

 

Die Betriebliche Altersversorgung zählt ebenfalls zu den Personenversicherungen. Sie bietet dem Arbeitnehmer den Vorteil gegenüber anderen privaten Vorsorgeformen, dass sie aus dem Bruttoeinkommen finanziert wird. Sie garantiert Steuervorteile und räumt Sparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben ein. Seit dem Jahr 2002 besteht für jeden Arbeitnehmer das Recht, dass ein Teil seines Gehaltes durch Gehaltsumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge geht. Dabei gibt es verschiedene Arten der Altersvorsorge, wie die Form der Pensionsfonds oder -kasse, der Unterstützungskasse oder der Direktkasse.

Zu den Personenversicherungen zählt auch die Sterbegeldversicherung, die eine lebenslange Risikolebensversicherung darstellt. Sie kommt im Todesfall zum Tragen, zur Finanzierung der Bestattungskosten.

Die Private Rentenversicherung dient der Schließung der Versorgungslücke bei der gesetzlichen Rente. Denn wer seinen Lebensstandard im Alter weiter genießen möchte, muss im Bereich der Privaten Rentenversicherung selbst etwas tun.
Die Kapitallebensversicherung ist eine Versicherung auf den Todesfall. Die Versicherung zahlt jedoch auch, wenn es nicht zum Todesfall kommt und zwar dann, wenn ein vertraglich festgelegter Zeitpunkt die Vertragslaufzeit beendet.

Auch die Private Krankenzusatzversicherung ist eine Personenversicherung, die einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Menschen darstellt, die nicht vollständig in die Private Krankenversicherung wechseln können, aber dennoch bestimmte Risiken zusätzlich absichern möchten.

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