Die beste private Pflegerente durch Vergleich der Pflegerentenversicherungen finden und kostenloses Angebot anfordern

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Was man über die Pflegerente wissen sollte und worauf man achten muß

Alle gesetzlich Versicherten sind auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert, ob nun mit „normalem“ Beitrag, weil sie Kinder haben oder mit erhöhtem Beitrag bei Kinderlosigkeit.

Mit einer Pflegerente im Alter unbesorgt sein
Für all diese Versicherten übernimmt die Pflegepflichtversicherung auch die entsprechend festgelegten Kosten, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.
Allerdings reichen die erstatteten Zahlungen kaum noch aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Das kommt durch die stetig steigende Lebenserwartung der Menschen und dem Sinken der Geburtenrate. Das heißt also, immer mehr ältere pflegebedürftige Menschen nehmen die Leistungen aus dieser Versicherung in Anspruch, während immer weniger junge Menschen diese Kosten finanzieren können.

So wird über kurz oder lang auch die Höhe der möglichen Zahlungen drastisch absinken. Schon heute ist allerdings keine 100-prozentige Erstattung aller anfallenden Kosten mehr möglich.

Wann die Pflegerente einsetzt

An diesem Punkt knüpft die Pflegerente an, denn hier erhalten die Versicherten eine lebenslange Rente, sobald die Pflegebedürftigkeit eintritt. Diese Rente kann oft die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und dem tatsächlichen finanziellen Bedarf schließen. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe der zu zahlenden Rente dienen entweder die gesetzlich festgestellten Pflegeklassen oder aber individuell definierte Pflegeklassen.

 

Eine einmalige Auszahlung der Versicherungsleistung ist allerdings nach Absprache auch möglich. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn wichtigere oder dringendere finanzielle Angelegenheiten vorrangig ausgeglichen werden sollen.
Die Pflegerente schließt man grundsätzlich bei einer privaten Versicherung ab, so dass diese eine zusätzliche Absicherung darstellt. Es ist sogar möglich, dass Kinder diese Versicherung für ihre Eltern abschließen, um im Fall des Falles nicht alle Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Denn im Pflegefall werden die nächsten Angehörigen auch immer wieder verpflichtet, sich entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den entstehenden Kosten zu beteiligen.

Sinnvoll ist dies natürlich auch, wenn man bedenkt, dass die Beiträge, die in die Pflegerente für die Eltern fließen, auch steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings ist die steuerliche Geltendmachung nur dann möglich, wenn die Höchstbeträge für Sonderausgaben noch nicht erreicht sind.

Manche Pflegerentenversicherungen bieten auch Pflegerenten an, die zusätzlich zu der lebenslangen Rente eine Überschussbeteiligung auszahlen. Dies erfolgt dann in Form einer Bonus Rente. Teilweise kann die Pflegerente sogar bis zu einem Alter von 75 (!) Jahren abgeschlossen werden. Hier werden sich die zu entrichtenden Beiträge natürlich entsprechend dem höheren Lebensalter erhöhen.

Der Beitrag zur Pflegerentenversicherung

Oft bieten die unterschiedlichen Versicherer auch einen stabilen Beitragssatz an und können teilweise sogar bis 12 Monate rückwirkend zahlen. Wenn die Pflegebedürftigkeit dann festgestellt ist und die Rente ausgezahlt wird, werden die Versicherten außerdem beitragsfrei gestellt. Auf Wunsch kann beim Abschluss der Pflegerente zudem noch ein weiterer Schutz eingebaut werden, natürlich gegen Aufpreis.

Stirbt der Versicherte vor Ablauf einer bestimmten Frist, werden die noch nicht ausgezahlten Beiträge bzw. eine festgelegte Anzahl von Monatsrenten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. So geht auch deutlich weniger eingesetztes Kapital verloren, als beim Verzicht auf diesen Extraschutz. Oft müssen die Hinterbliebenen schließlich auch noch Monate nach dem Tod für verschiedene finanzielle Verpflichtungen des Verstorbenen aufkommen.

Die Pflegerente leistet also ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit, wobei diese aber mindestens der Pflegestufe II entsprechen muss. Ab dieser Pflegestufe wird die Hälfte der vereinbarten Rente gezahlt, ab Pflegestufe III die volle Rente. Bei Pflegestufe I gehen die Versicherten allerdings leer aus.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der besten Pflegerente-Versicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Versicherungen durchgeführt werden.

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