Die beste Reisegepäckversicherung durch Vergleich finden und direkt beantragen

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Was man zur Reisegepäckversicherung wissen sollte und welche Vor- und Nachteile diese hat

Eine Reisegepäckversicherung versichert die persönlichen Sachen des Reisebedarf der versicherten Person und der im Versicherungsvertrag genannten mitreisenden Personen. Zu den persönlichen Sachen zählen auch Geschenke, Reiseandenken oder Sportgeräte.

Reisegepäckversicherung
Für eventuell abhanden gekommene oder beschädigte Sachen leistet die Reisegepäckversicherung Ersatz.
Ein Versicherungsfall für die Reisegepäckversicherung kann zum Beispiel in Folge einer Straftat von Dritten (Diebstahl), durch den Unfall eines Transportmittels oder durch Feuer entstehen.

Aber auch aufgegebene Gepäckstücke, die abhanden kommen, sind mit Reisegepäckversicherungen versichert, wenn sie sich zum Beispiel im Gewahrsam einer Gepäckaufbewahrung oder eines Beförderungsunternehmens befanden.

Wann die Reisegepäckversicherung zahlt

Bei Eintritt eines Versicherungsfalls, ist der Versicherte verpflichtet, den Schaden unverzüglich seiner Versicherung zu melden. Die Erstattungshöhe richtet sich nach der Versicherungssumme, die in den Vertragsbedingungen festgelegt ist.

Übernommen wird für abhanden gekommene oder zerstörte Sachen in der Regel der Zeitwert. Dieser Zeitwert ist ein Betrag, der erforderlich ist, um neue Sachen in der gleichen Güte und Art zu beschaffen. Jedoch wird von diesem Betrag noch etwas abgezogen.

Der Abziehungsbetrag ist abhängig von dem Zustand der Sachen und richtet sich nach Alter, Abnutzung etc. Bei beschädigten Sachen werden in der Regel die Kosten für eine notwendige Reparatur übernommen, jedoch maximal bis zu dem Zeitwert. Bei Verlust von Ausweisen oder ähnlichem werden die Kosten der amtlichen Gebühren für die Wiederbeschaffung übernommen.

 

Eine Reisegepäckversicherung hat jedoch sehr viele Einschränkungen, bei denen keine Leistungen erfolgen. Beispielsweise sind Brillen, Prothesen, Geld, Wertpapiere und Fahrkarten nicht versichert.
Zudem gibt es eine Reihe von Einschränkungen des Versicherungsschutzes. So sind Schmuck und Schmuckstücke zum Beispiel als aufgegebenes Reisegepäck nicht versichert, als mitgeführtes Reisegepäck nur bis zu 50 % der Versicherungssumme und nur dann, wenn sie sich in einem Safe befanden oder im persönlichen Gewahrsam sicher befanden.
Vielfach wird von den Versicherungsgesellschaften ein Selbstbehalt mit eingeschlossen, der meist 100,-- Euro pro Versicherungsfall beträgt.

Reisegepäckversicherungen nicht immer sinnvoll

Grundsätzlich kann man sagen, dass in den heutigen Reisegepäckversicherungen mehr ausgeschlossen wird als versichert. Als Versicherte muss man nachweisen können, dass man die Gepäckstücke nicht nur ständig im Auge hatte, sondern auch das man sie festhielt.

Wer dies nicht nachweisen kann, hat kaum eine Möglichkeit bei Verlust oder Diebstahl Ersatz von der Reisegepäckversicherung zu bekommen. Wer verreist sollte daher darauf achten, möglichst so wenige wertvolle Gegenstände mitzunehmen, wie eben möglich.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der besten Reiseversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Reisegepäckversicherungen durchgeführt werden.

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