Die beste Reisekrankenversicherung durch Vergleich finden und direkt beantragen

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Versicherungen >> Reisekrankenversicherung

Was man über die Reisekrankenversicherung wissen muß und worauf man achten sollte

Da es auf dem Markt eine Vielzahl von Angeboten zur Reisekrankenversicherung gibt, sollte der optimalste Auslandskrankenschutz gewählt werden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es eine Urlaubsreise mit Familie, eine Geschäftsreise oder ein längerer Auslandsaufenthalt ist.

Reisekrankenversicherung
Eine private Reisekrankenversicherung ist für jeden sinnvoll, der seinen Urlaub im Ausland verbringt.
Bei einem Abschluss ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz insgesamt nur für 42 Tage gewährt wird.
Sollte ein längerer Aufenthalt im Ausland geplant sein, so ist eine gesonderte Police abzuschließen.

Erkrankt ein Urlauber im Ausland werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nur getragen, wenn mit dem Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht und dann auch nur, wenn die Behandlung beim Arzt auf Krankenschein erfolgte. Im Ausland werden Urlauber aus Deutschland in der Regel als Privatpatienten behandelt. Diese Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse nur in Ausnahmefällen (Bestätigung durch den Arzt, dass er nur privat behandelt). Besteht dieses Abkommen nicht, so werden keine Kosten erstattet.

Was man vor dem Abschluß einer Reisekrankenversicherung beachten sollte

Vor Antritt der Reise sollte von vornherein geklärt sein ob ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Reiseland besteht. Wenn nicht, ist eine private Reisekrankenversicherung zum eigenen Schutz unbedingt abzuschließen.
Bei den privaten Krankenversicherungen besteht in der Regel der Krankenversicherungsschutz für Urlauber in Europa unbefristet und weltweit für die Dauer von einem Monat.

Im europäischen Ausland besteht bei Erkrankung auch ein Anrecht auf Krankentagegeld, wenn der Versicherte das tariflich für Deutschland vereinbart hat. Für das nichteuropäische Ausland können durch den Versicherten besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Die Kosten für den eventuell erforderlichen Rücktransport sind in der Regel nicht in der privaten Krankenversicherung enthalten, deshalb ist auch für privat Krankenversicherte der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sinnvoll.

 

Bei Eintritt eines medizinischen Notfalls sollte man sich sofort mit seiner privaten Reisekrankenversicherung in Verbindung setzen. Diese gibt dem Patienten Auskunft über Ärzte und Krankenhäuser und organisiert, wenn notwendig auch einen Dolmetscher.

Was Reisekrankenversicherungen bezahlen

Bezahlt werden von Reisekrankenversicherungen die ärztlich verordneten Medikamente und einfache Zahnfüllungen.
Kleinere Arztrechnungen werden in der Regel sofort vom Patienten beglichen und später bei der Reise-Krankenversicherung zwecks Kostenrückerstattung eingereicht. Bei einem Krankenhausaufenthalt erfolgt die Bezahlung der Kosten durch die Krankenversicherung direkt an das Krankenhaus. Durch die private Reisekrankenversicherung wird auch der Rücktransport finanziert.

Bei Tod wird die Bestattung im Ausland oder die Überführung ins Heimatland durch die private Reisekrankenversicherung organisiert.
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn bei Erkrankung im Ausland festgestellt wird, dass die Krankheit bereits vor Antritt der Reise bestand. Auch bei nachweislich vorsätzlich herbeigeführter Erkrankung zahlt die private Reisekrankenversicherung nicht.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der Reiseversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Reisekrankenversicherungen durchgeführt werden.

Unser Service für Sie: Führen Sie kostenlos und unverbindlich einen Vergleich der besten Reisekrankenversicherungen durch und finden Sie so die für Sie optimale Reiseversicherung. Sie können direkt online die beste Reiseversicherung beantragen.