Die beste Reiserücktrittversicherung durch Vergleich finden und direkt beantragen

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Was man über die Reiserücktrittversicherung wissen sollte

Eine Reiserücktrittversicherung empfiehlt sich immer, gerade dann wenn die Reise schon sehr früh gebucht wird. Häufig werden die Reisen für die Sommerferien schon im Jahr davor gebucht, dazwischen liegen zum Teil sechs bis neun Monate.

Reiserücktrittversicherung
Wer kann schon vorhersagen, was in der Zwischenzeit passiert und ob der geplante Urlaub nicht auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen abgesagt werden muss.
Auch bei teuren Reisen empfiehlt sich eine Reiserücktrittversicherung, da sich die Stornogebühren immer nach dem Reisepreis richten.

Die Stornogebühr wird prozentual vom Reisepreis berechnet, dabei gilt je kurzfristiger die Reise abgesagt wird, desto höher sind auch die Stornogebühren, die in der Regel der Reisende zu zahlen hat.

Was die Reiserücktrittversicherung leistet

Genau hier greift eine Reiserücktrittversicherung, die bei einem berechtigten Rücktritt von der Reise, die Stornogebühren übernimmt. Aber Vorsicht nicht alle Reiserücktrittversicherungen bieten gleiche Leistungen und man sollte sich vorher gut informieren.

 

Grundsätzlich erfolgt jedoch die Zahlung der Reiserücktrittversicherung, wenn einer der Reiseteilnehmer auf Grund einer Krankheit nicht reisefähig ist. Hierbei muss der Versicherte ein Attest vom Arzt vorlegen, indem die Reiseunfähigkeit bescheinigt wird. Auch bei einer scheren Erkrankung von nahen Angehörigen oder einem Todesfall, werden die Kosten der Stornierung erstattet.
Zudem kann eine bestehende Schwangerschaft zu einer Reiseunfähigkeit führen und auch in diesem Fall übernehmen die Reiserücktrittversicherungen meist die Kosten.

Beim Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sollte man darauf achten, das auch im Fall einer plötzlich eintretenden Arbeitslosigkeit, die Versicherung zahlt. Denn gerade in der heutigen Zeit kann dieser Fall leider sehr schnell eintreffen. Zum einen möchte man sich dann wahrscheinlich keinen Urlaub auf Grund der geringeren Einnahme leisten und zum anderen dürfte es schwierig werden, dem Arbeitsamt nun mitzuteilen, dass man für drei Wochen Urlaub macht.

Was Reiserücktrittversicherungen absichern

Die Reiserücktrittversicherung zahlt jedoch nicht in den Fällen, wo der Arbeitgeber plötzlich eine Urlaubssperre anordnet. War der Urlaub aber vom Arbeitgeber vorher zugesichert, so muss dieser in der Regel die Kosten der Stornierung übernehmen. Hierzu ist es gut, wenn man die Urlaubsgenehmigung schriftlich hat. In vielen großen Unternehmen gibt es dafür extra Urlaubsscheine, mit denen ist man auf der sicheren Seite.

Vorsicht auch bei der Höhe der Erstattung. Nicht alle Reiserücktrittversicherungen übernehmen die vollen Kosten einer Stornierung. Die Zahlung richtet sich bei vielen nach dem Zeitpunkt des Rücktritts, dass heißt je kurzfristiger vor Reisebeginn, desto weniger wird erstattet. Aber gerade hier ist eine volle Kostenübernahme sinnvoll, da ja auch die Stornierungsgebühren steigen.

Grundsätzlich gilt, wer eine Reiserücktrittversicherung abschließen möchte, sollte dies unmittelbar nach Buchung der Reise tun, denn ein späterer Abschluss ist meist nicht möglich.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der Reiserversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Reiserücktrittversicherungen durchgeführt werden.

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