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Was man zur Rückrufkostenversicherung wissen sollte und welche Risiken diese Versicherung absichert

Zum 01.08.1997 wurde durch den deutschen Gesetzgeber das Produktsicherheitsgesetz eingeführt. Dieses Produktsicherheitsgesetz hat eine Lücke in der Produkthaftung geschlossen und enthält Regeln, innerhalb welcher Fälle Hersteller, Produzenten und Händler zu einem Rückruf von Produkten des privaten Gebrauchs oder sonstigen Schadenverhütungsmaßnahmen verpflichtet sind. Das kann hohe Kosten verursachen, die man mit einer Rückrufkostenversicherung abdecken kann.

Rückrufkostenversicherung
Den Behörden wurde dabei ebenfalls eine Ermächtigung erteilt, für geeignete Maßnahmen zum Verbraucherschutz anordnen zu können.
Gegen diese Rechtslage haben die Versicherungen reagiert und ein spezielles Konzept erstellt und die Rückrufkostenversicherung geschaffen. Eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung deckt nur Personen- oder Sachschäden ab, die beim Verbrauch durch die Lieferung fehlerhafte Produkte verursacht werden können.

Kosten, die aufgrund von Rückrufen von Produkten entstehen, werden nicht versichert. Muss ein Produkt zurück gerufen werden, das beispielsweise die Gesundheit der Verbraucher gefährden kann, entstehen dem Unternehmen Kosten, die als so genannte „echte Vermögensschäden“ bezeichnet werden. Diese „echten Vermögensschäden“ werden nicht in der Betriebhaftpflicht mit versichert, so dass in solchen Fällen der Abschluss einer Rückrufkostenversicherung als Ergänzung notwendig ist.

Was Rückrufkostenversicherungen absichern

Kosten, die durch einen so genannten Eigenrückruf oder durch einen Fremdrückruf verursacht werden, sind bei der Rückrufkostenversicherung versichert. Dient der Produktrückruf zur Vermeidung von Sachschäden, ist dieser, abhängig von der Versicherungsart, gedeckt oder fakultativ versicherbar.

 

Die Rückrufkostenversicherung tritt auch bei weltweiten Rückrufen ein, für die USA oder Kanada ist jedoch ein besonderer Versicherungsschutz notwendig.

Die Rückrufkostenversicherung deckt folgende Kosten ab:

  1. Kosten der Rückführung
  2. Benachrichtigungskosten durch Presse oder Rundfunk
  3. Austauschkosten, für die Demontage oder Montage des neuen Produktes oder Teile davon.
  4. Reparaturkosten, wenn diese günstiger sind als ein Gesamtaustausch
  5. Transportkosten, die durch die Nachlieferung eines mangelfreien Produktes entstehen
  6. Vernichtungskosten, wenn sich der Mangel durch keine andere Möglichkeit beseitigen lässt.

Ausgeschlossen von Rückrufen sind

  1. KFZ- und Luftfahrzeuge und Teile dieser Fahrzeuge
  2. Produkte, die gentechnisch verändert wurden
  3. Produkte, die vor der Wirksamkeit der abgeschlossenen Versicherung ausgeliefert wurden
  4. Produkte, die durch Produktmanipulation verändert wurden
  5. Produkte, die zum Zeitpunkt der Auslieferung noch nicht ausreichend erprobt sind

Nicht versicherte Ansprüche sind

  1. selbständige Garantiezusagen
  2. Folgeschäden, wie beispielsweise Produktionsausfälle, Betriebs­unterbrechungen und entgangener Gewinn

Der Versicherungsschutz der Rückrufkostenversicherung hat für den Versicherungsnehmer, die gesetzlichen Vertreter und die Betriebsangehörigen Bestand. Tritt ein Versicherungsfall ein, erstattet der Versicherer den entstandenen Vermögensschaden bis zu der Höhe, die vertraglich vereinbart wurde.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der besten Rückrufkostenversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Versicherungen durchgeführt werden.

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