Die beste Verkehrshaftungsversicherung durch Vergleich finden und kostenloses Angebot anfordern

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Was man über die Verkehrshaftungsversicherung wissen sollte und worauf man achten muß

Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für Unternehmen geeignet, die im Güterkraftverkehr im Sinne des Paragraphen 1 GüKG tätig sind. Dies sind Frachtführer, die die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mittels Kraftfahrzeugen durchführen.

Verkehrshaftungsversicherung
Anhänger, die ein höheres zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, sind ebenfalls versichert.
Die Verkehrshaftungsversicherung beinhaltet die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche im Rahmen der gesetzlichen Haftung und umfasst die Befriedung dieser Ersatzansprüche, die gegen den Unternehmer innerhalb eines Verkehrsvertrages erhoben werden.

Gerade als Frachtführer, Lagerhalter oder Spediteur empfiehlt es sich, die Verkehrshaftungsversicherung als sinnvolle Ergänzung abzuschließen. Denn diese sichert die vorgenannten Unternehmen gegen zahlreiche Haftungsrisiken ab, denen man täglich ausgesetzt ist.

Was Verkehrshaftungsversicherungen absichern

Innerhalb der Verkehrshaftungsversicherung sind auch Aufwendungen zur Minderung oder Abwendung eines Schadens enthalten, der ersatzpflichtig ist. Kosten, die durch gerichtliche oder außergerichtliche Verhandlungen entstanden, werden ebenfalls über die Verkehrshaftungsversicherung abgesichert, sofern diese den Umständen nach geboten waren.

 

Neben den Bergungskosten sind auch Kosten für die Vernichtung oder Beseitigung von Produkten durch die Versicherung abgedeckt, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften bis zu einer maximalen Höhe von 5000 Euro aufzuwenden sind.

Werden Ansprüche aufgrund von inneren Unruhen, Streiks, Beschlagnahme, Krieg, Naturkatastrophen oder Vertragsstrafen und Schäden, die einen strafähnlichen Charakter besitzen, gestellt, erhält der Versicherungsnehmer keinen Ersatz. Denn diese Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wann die Verkehrshaftungsversicherung leistet

Entstandene Schäden an Kraftfahrzeugen, Urkunden, EDV-Geräten und EDV-Zubehör und Telekommunikationsgeräten sind vom Versicherungsschutz der Verkehrshaftungsversicherung ausgeschlossen.
Die Verkehrshaftungsversicherung gilt für Verkehrsverträge innerhalb und zwischen den Staaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und Monaco und der Schweiz.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der besten Verkehrshaftungsversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Verkehrshaftungsversicherungen durchgeführt werden.

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