Abschlussgebühr Bausparvertrag
Beim Abschluss eines Bausparvertrages wird auch eine Abschlussgebühr für den Bausparvertrag fällig, die sich nach der im Vertrag vereinbarten Bausparsumme richtet.
Die Abschlussgebühr wird entweder einmalig in einem Betrag gezahlt, oder über die gesamte Laufzeit des Vertrages mit den Sparleistungen verrechnet.
Die Abschlussgebühren decken die Kosten der Bausparkasse für Ausstellung der Versicherungsurkunde, Verwaltungskosten etc.
Ist die Abschlussgebühr gezahlt, so gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Die Abschlussgebühr schwankt je nach Bausparvertrag zwischen 1%-1,6%. Die Abschlussgebühren können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Dies ist möglich über die Einkünfte aus Kapitalvermögen, oder bei konkreten Bauabsichten über die Werbungskosten aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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