Auflassung
Die Auflassung ist eine Einigung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, über die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie.
Eine Auflassung muss in der Regel zusammen mit dem Kaufvertrag von einem Notar beurkundet werden. Der Eigentumswechsel wird in das Grundbuch eingetragen, und ist somit amtlich.
Dem Käufer ist mit der Eintragung in das Grundbuch das Eigentum übertragen worden. Da eine Auflassung in der Regel nicht sofort erfolgt, - zum Beispiel kann sich die Zahlung des Kaufpreises verzögern – kann der Käufer sich mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch absichern. Das heißt der Verkäufer kann somit die Immobilie zwischenzeitlich nicht an einen anderen Käufer übertragen.
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