Ausfallbürgschaft
Eine Ausfallbürgschaft ist eine zusätzliche Absicherung zu einem Kreditgeschäft. Kommt der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, so wird der Ausfallbürge in Anspruch genommen.
Diese Maßnahme tritt erst in Kraft, wenn alle anderen Bemühungen gegen den Darlehensnehmer gescheitert sind, das heißt unter anderem, dass der Gläubiger seine Forderungen erst durch Pfändungen in das bewegliche Vermögen wie Gehaltspfändungen, oder Zwangsversteigerungen von Immobilien einfordern muss.
Für den Restkreditbetrag kann dann der Ausfallbürge in Anspruch genommen werden, der dann den offenen Restbetrag ausgleichen muss.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
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