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Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Mit der Baugenehmigung wird dem Bauherrn bestätigt, dass dem Bauvorhaben nach dem öffentlichen Recht keine Hindernisse im Weg stehen.
Ohne eine Baugenehmigung darf das geplante Vorhaben nicht ausgeführt werden. Unter Umständen kann eine Baugenehmigung auch mit Auflagen verbunden sein.

Baugenehmigungen sind befristet, und werden gegen Gebühren ausgestellt. Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt, in einigen Bundesländern reicht für ein Bauvorhaben auch eine Bauanzeige aus.

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