Bauspardarlehen
Wird dem Bausparer sein Bausparvertrag zugeteilt, so hat er einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, dass der Bausparer dann wohnwirtschaftlich zu verwenden hat.
Die Höhe des Bauspardarlehens wird hierbei aus dem angesparten Bausparguthaben, inklusive der Basiszinsen, und eventuell anfallender Sonderzinsen berechnet, sowie der Bausparsumme zum Zeitpunkt der Zuteilung bzw. der Auszahlung.
Ein Bauspardarlehen ist ein sehr zinsgünstiges Darlehen, hier wird ein Nominalzins berechnet, der während der gesamten Laufzeit des Darlehens konstant bleibt. Der Darlehensnehmer hat hier zudem die Möglichkeit jederzeit Sondertilgungen zu leisten.
Bauspardarlehen werden in der Regel gewährt, wenn das Darlehen durch ein Grundpfandrecht an einem inländischen Pfandobjekt, also einem Grundstück oder Haus abgesichert ist. Bauspardarlehen werden in den meisten Tarifen mit 5% oder 4,5% verzinst, wobei ein Bauspardarlehen bis zu einem Betrag von 5000 Euro als Blankodarlehen gilt.
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