Bereitstellungzinsen
Bereitstellungszinsen werden von dem jeweiligen Kreditinstitut für die Vergabe eines Darlehens in Rechnung gestellt. Die Bereitstellungszinsen gelten für einen zugesagten, aber noch nicht in Anspruch genommenen Kredit, dies begründet sich dadurch, dass der Darlehensgeber mit der verbindlichen Darlehenszusage die bewilligten Kreditmittel bereitstellt, und somit bereits für das Kreditinstitut Refinanzierungskosten anfallen.
Bereitstellungszinsen liegen zurzeit bei 0,25% je Monat und fallen hierbei meist für Baudarlehen an, bei dem eine Auszahlung erst nach einem nachgewiesenen Baufortschritt erfolgt.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
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