Bewertungsstichtage
Als Bewertungsstichtage gelten die Termine, an denen für jeden Bausparvertrag die individuellen Bewertungszahlen ermittelt, und dadurch die Zuteilungsreihenfolge festgelegt wird.
Diese Bewertungsstichtage sind den in den Allgemeinen Bedingungen für die Bausparverträge geregelt, und hiervon gibt es entweder vier oder zwölf Bewertungsstichtage, die jeweils zum Monatsende (bei 12) oder zum Ende eines Quartals (bei 4), - das wären hierbei der 31.03, 31.06., 31.09. und der 31.12. -, bestimmt werden.
Die Zuteilungen auf die angegebenen Stichtage erfolgen dann hier meist in der Regel zwischen 2-4 Monaten, dies wird auch Zuteilungsperiode genannt.
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