Das wichtigste zum Thema Darlehensnehmer im Finanz-Lexikon Baufinanzierung, Bausparen und Darlehen

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Darlehensnehmer

Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber ein Darlehen über eine bestimmte vertraglich vereinbarte Summe. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet das Darlehen gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen zurück zu zahlen. Ein Darlehensnehmer kann eine natürliche, oder juristische Person sein aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C und D:

CO2 Gebäudesanierungsprogramm
Courtage
Darlehen gegen dingliche Sicherung
Darlehensantrag
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Darlehensverzicht
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