Effektivzins
Der Effektivzins, auch effektiver Jahreszins genannt, sind die jährlichen anzugebenden Gesamtkosten eines Kredites. Der Effektivzins weicht hierbei meist in der Regel vom Nominalzins ab, der in jedem Kreditvertrag angegeben ist.
Der Nominalzins ist günstiger wie der Effektivzins, da dieser keine Gebühren und auch keinen Nebenkosten enthält. Darlehen bei denen sich die Konditionen nicht auf die gesamte Laufzeit beziehen, werden mit einem anfänglichen effektiven Jahreszins berechnet.
Die PangV, Preisangabenverordnung schreibt die Angabe des Effektivzinses vor, und für die Berechnung gibt es eine einheitliche Methode die europaweit nach der AIBD-Methode genutzt wird.
Die PangV verpflichtet auch zur Berechnung der einzubeziehenden Kontenbestandteile, worunter unter anderem der Nominalzins, Agio und Disagio, Bearbeitungsgebühren, Kreditvermittlungskosten, und jegliche Prämien für eine Restkreditversicherung gehören. Nicht mit einberechnet werden müssen Kontoführungsgebühren, Kosten der Besicherung, oder Schätzgebühren.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
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