Eigentumswohnung
Die Eigentumswohnung bezeichnet das Einzeleigentum an einer bereits bestehenden, oder einer noch zu errichtenden Wohnung (Gebäudes), sowie einen verbundenen Mieteigentumsanteil an dem Grundstück, und den anliegenden Gebäudeteilen. Das Grundstück und die Gebäudeteile dienen somit der gemeinschaftlichen Nutzung.
Die Wohnungseigentümer tragen hierbei anteilig die jeweiligen Grundstückskosten, erhalten Steuervergünstigungen - genauso wie der Eigentümer eines selbst genutzten Eigenheimes -, und haben das unmittelbare Recht auf die Nutzung der Wohnung. Geregelt wird dies hier nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
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