Erbbauzins
Der Erbbauzins bezeichnet nach § 9 ErbbauVO ein bestehendes Entgelt für wiederkehrende Leistungen welches für die Bestellung des Erbbaurechtes anfällt.
Der Erbbauzins bezeichnet somit eine vereinbarte Zinszahlung zwischen dem Grundstückseigentümer, und dem Erbbauberechtigten auf dem jeweiligen Grundstück.
Für die gesamte Erbbauzeit muss der Erbbauzins im Voraus bestimmt und vereinbart sein, ein unterschiedlicher bzw. gleitender Erbbauzins kann nur durch eine Vormerkung gesichert werden. Der Erbbauzins steht dem jeweiligen Eigentümer des Grundstückes zu, wenn er dinglich gesichert ist.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.
Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:
A | B | C D | E | F | G | H I J | K | L M |
N | O P Q | R | S | T | U | V | W | X Y Z |
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben E: