Das wichtigste zum Thema Erbbauzins im Finanz-Lexikon Baufinanzierung, Bausparen und Darlehen

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Immobilienfinanzierung >> Lexikon Baufinanzierung >> Buchstabe E >> Erbbauzins

Erbbauzins

Der Erbbauzins bezeichnet nach § 9 ErbbauVO ein bestehendes Entgelt für wiederkehrende Leistungen welches für die Bestellung des Erbbaurechtes anfällt.

Der Erbbauzins bezeichnet somit eine vereinbarte Zinszahlung zwischen dem Grundstückseigentümer, und dem Erbbauberechtigten auf dem jeweiligen Grundstück.

Für die gesamte Erbbauzeit muss der Erbbauzins im Voraus bestimmt und vereinbart sein, ein unterschiedlicher bzw. gleitender Erbbauzins kann nur durch eine Vormerkung gesichert werden. Der Erbbauzins steht dem jeweiligen Eigentümer des Grundstückes zu, wenn er dinglich gesichert ist.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:

A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

 

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben E:

Effektivzins
Eigenkapital
Eigenleistung
Eigennutzung
Eigentumswohnung
Einheitswert Grundstück
Einkommen
Einkommensgrenze Bausparprämie
Einkommensnachweise
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einliegerwohnung
Endfälliges Darlehen
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erhaltungsaufwand
Erschließung Baugrundstück
Erschließungskosten
Ertragswert
Erwerbskosten Immobilien