Erschließung Baugrundstück
Als Erschließung von einem Baugrundstück werden alle Maßnahmen bezeichnet die für den Bau eines Hauses notwendig sind, und außerhalb des Baugrundstückes liegen.
Darunter fallen unter anderem der Anschluss des Grundstückes an die Wasser- und Abwasserversorgung, Anschluss an das Gas-, Strom- und auch Telefonnetz.
Für die genannten Anschlüsse sind in der Regel die Gemeinden verantwortlich, der Grundstückseigentümer hat sich hierbei jedoch an den Kosten (Erschließungskosten) zu beteiligen, die nach der kommunalen Gebührenordnung berechnet werden.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.
Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:
A | B | C D | E | F | G | H I J | K | L M |
N | O P Q | R | S | T | U | V | W | X Y Z |
Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben E: