Grundschuld auf Grundstück
Die Grundschuld auf einem Grundstück ist die Belastung eines Grundstückes, und gibt damit an, dass derjenige zu dessen Gunsten die Eintragung der Grundschuld erfolgt ist den Anspruch einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück hat.
Die Grundschuld ist somit ein Grundpfandrecht, und die häufigste Absicherung für ein Darlehen. Erst wenn das Darlehen vollständig zurück gezahlt ist erfolgt die Löschung der Grundschuld, und der Darlehensgeber hat somit keinen Anspruch mehr.
Gerät der Darlehensnehmer in Verzug, und begleicht seine Verpflichtungen nicht, so hat der Darlehensgeber das Recht das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten, und seine Forderung dadurch zu begleichen. Die Grundschuld wird im § 1191 ff. BGB geregelt.
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