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Kündigung Bausparvertrag

Die Kündigung von einem Bausparvertrag kann jederzeit durch den Bausparer erfolgen, wenn dieser die Abschlussgebühr gezahlt hat.

Die sofortige Kündigung des Bausparvertrages, und die geforderte sofortige Auszahlung des Bausparguthabens wird von Bausparkassen in der Regel mit einer Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

Die normale Kündigungsfrist beträgt in der Regel 6 Monate, nach Ablauf dieser Kündigungsfrist erfolgt die Auszahlung des Bausparguthabens ohne zusätzliche Kosten.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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