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Maklerverordnung und Bauträgerverordnung

Die Maklerverordnung und Bauträgerverordnung abgekürzt MaBV regelt die Pflichten von Gewerbetreibenden. Diese Gewerbetreibenden sind unter anderem Immobilenmakler, Bauträger und Baubetreuer, die nach §34c GewO einer Erlaubnis bedürfen.

Die Maklerverordnung und Bauträgerverordnung enthält Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen, unter anderem wird  hier geregelt unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer einen vereinbarten Kaufpreis vom Käufer ganz oder in Raten verlangen kann.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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