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Mietausfallwagnis

Das Mietausfallwagnis gehört zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten, worunter unter anderem die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten fallen. Das Mietausfallwagnis wird somit von der Bruttokaltmiete abgezogen, und mindert den Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.

Da eine Mietsicherheit im preisgebundenen Wohnraum für Mietzahlungen nicht verlangt werden kann, ist damit das Mietausfallwagnis Bestandteil der Kostenmiete. Das Mietausfallwagnis gibt dem Vermieter die Möglichkeit, Rücklagen für Ausfälle zu bilden und kann mit 2% der Jahresmiete angesetzt werden. Für Gewerbliche Vermietung beträgt der Erfahrungswert 3%-4% des Rohertrages, bei manchen Immobilien oft noch höher. Die Kalkulationsbasis für das Mietausfallwagnis umfasst neben dem Leerstands- und Mietminderungsrisiko auch die zusätzlichen Kosten eines Räumungs- oder Mietforderungsprozesses gegen den Mieter.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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