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Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil beschreibt zu wie vielen Teilen einem Eigentümer eines Sondereigentums wie z.B. eine Eigentumswohnung das Gemeinschaftseigentum, also alle Bestandteile des Gebäudes außer den Eigentumswohnungen, mitgehört.
Damit bezeichnet das Miteigentum an einer Immobilie zu den jeweils bestimmten Teilenstellt einen Verteilschlüssel für Umlagen oder Beteiligungen. Ein Verteilschlüssel geht meist vom Verhältnis der Wohnfläche einer Wohneinheit zur Gesamtwohnfläche des Hauses aus.

Über den Miteigentumsanteil wird festgelegt , mit welchem Anteil sich ein Wohnungseigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft an den Kosten für Sanierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnamen zu beteiligen hat. Bei einer Eigentümerversammlung ist der Miteigentumsanteil von Bedeutung für eine gültige Beschlussfassung, denn Beschlüsse dürfen nur gefasst werden, wenn über 50 % der Miteigentumsanteile vertreten sind.

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