Negativbescheinigung oder Negativzeugnis
Die Negativbescheinigung, oder auch Negativzeugnis genannt, ist eine Bestätigung der jeweiligen Gemeinde, dass auf ein Vorverkaufsrecht für das jeweilige Grundstück verzichtet wird.
Bei der Kaufverhandlung wird der Verzicht durch den Notar geklärt, der Kaufinteressent hat hierbei jedoch die Möglichkeit durch eine vorzeitige Anfrage beim Planungsamt den Sachverhalt zu klären.
Grundsätzlich besteht kein Vorkaufsrecht, wenn der Verkäufer und der Käufer in gerader Linie miteinander verwandt sind.
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