Das wichtigste zum Thema Negativbescheinigung oder Negativzeugnis

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Negativbescheinigung oder Negativzeugnis

Die Negativbescheinigung, oder auch Negativzeugnis genannt, ist eine Bestätigung der jeweiligen Gemeinde, dass auf ein Vorverkaufsrecht für das jeweilige Grundstück verzichtet wird.

Bei der Kaufverhandlung wird der Verzicht durch den Notar geklärt, der Kaufinteressent hat hierbei jedoch die Möglichkeit durch eine vorzeitige Anfrage beim Planungsamt den Sachverhalt zu klären.

Grundsätzlich besteht kein Vorkaufsrecht, wenn der Verkäufer und der Käufer in gerader Linie miteinander verwandt sind.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben N:

Nachfinanzierung
Nachrangige Finanzierung
Negativbescheinigung Negativzeugnis
Negativerklärung Finanzierung
Nichtabnahmeentschädigung
Nießbrauch Grundstück
Nominalzins
Notarielle Beurkundung
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Notarkosten Grundstückskauf
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