Das wichtigste zum Thema Nichtabnahmeentschädigung

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Nichtabnahmeentschädigung

Die Nichtabnahmeentschädigung wird fällig wenn ein Darlehensnehmer bei einer Bank einen Kredit oder ein Darlehen beantragt, und dieses Darlehen nach der Genehmigung nicht in Anspruch nimmt.
Somit hat die Bank das Recht eine Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen, womit die Bank die Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung des Darlehens ersetzt. Eine Nichtabnahmeentschädigung wird hierbei genau wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

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