Was eine notarielle Beurkundung ist

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Notarielle Beurkundung

Eine notarielle Beurkundung ist bei dem Abschluss wichtiger Geschäfte notwendig, darunter fallen unter anderem der Kauf oder Verkauf von Grundstücken, oder die Belastung von Grundstücken mit Grundpfandrechten. Hier verlangt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung.
Der durchführende Notar bereitet gemäss dem Willen der beteiligten Parteien die Urkunde vor. Er hat die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäftes zu belehren und Ihre Willenserklärungen eindeutig in der Niederschrift wiederzugeben.

Während des Beurkundungstermins stellt ein Notar die an dem Grundstücksgeschäft beteiligten Personen anhand des gültigen Personalausweis oder Reisepasses fest, prüft die evtl. vorhandenen Vertretungsberechtigungen und hat die Verpflichtung, die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten festzustellen.
Die Beteiligten müssen durch den Notar über die rechtliche Tragweite des Geschäftes aufgeklärt und belehrt werden. Der Notar muss darauf hinweisen, dass Voraussetzung für die Eintragung in das Grundbuch die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Zahlung der Grunderwerbssteuer) ist. Er weist, soweit es in Betracht kommt, auf das gesetzliche Vorkaufsrecht hin.
Im Anschluss an die Belehrung wird die Niederschrift den Beteiligten in allen Teilen  vorgelesen.
Sollten einzelne Teile des Vertrages nicht verstanden werden, hat man die Möglichkeit, sich durch den Notar die Tragweite der jeweiligen Vereinbarungen erklären zu lassen. Änderungen zu dem Notarvertrag können zu diesem Zeitpunkt noch durchgeführt werden.

Sind die Parteien mit dem Inhalt des Vertrages einverstanden, erfolgt die Unterschrift aller Beteiligten.

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