Notarkosten Grundstückskauf
Notarkosten beim Gründstückskauf sind zu zahlen bei dem Kauf eines Grundstückes, und sind somit neben den Erschließungskosten, der Grunderwerbssteuer, und auch etwaigen Makler- oder Gerichtskosten mit einzukalkulieren. Notarkosten, Maklerkosten, und auch Gerichtskosten belaufen sich zurzeit auf bis zu 1,5% vom Kaufpreis.Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
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