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Objektbeschränkung

Die Objektbeschränkung besagt, dass jeder Steuerpflichtige eine Grundförderung nach § 10e EStG bzw. des §6 EigZulG in Anspruch nehmen kann, diese Förderung bezieht sich hierbei auf ein Objekt, und kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Die Förderung unterliegt hiermit also einer Objektbeschränkung.

Eine bestehende Förderung wird somit angerechnet, Ehepaare können diese Grundförderung jedoch für zwei Objekte geltend machen. Seit dem 01.01.2006 erhalten zukünftige Immobilienbesitzer jedoch keine Eigenheimzulage mehr, dies wurde gesetzlich zum Ende Dez. 2005 im Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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