Rangstelle Grundbuch
Die Rangstelle im Grundbuch klärt die Gläubigerhierarchie im Grundbuch, wenn dort mehrere eingetragene Belastungen (Vorlasten) verzeichnet sind.
Im Falle einer Zwangsvollstreckung werden die Gläubiger aufgrund der Eintragungen befriedigt, hierbei folgen zuerst die Gläubiger die an erster Stelle eingetragen sind, dann diejenigen an zweiter Stelle usw.
Innerhalb einer Abteilung wird dies durch die Reihenfolge des Eintrages bestimmt, Rechte die in unterschiedlichen Abteilungen eingetragen sind werden nach dem Eintragsdatum bemessen. Rangverhältnisse können hier nachträglich geändert werden.
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