Schuldzinsen
Schuldzinsen sind Entgelte die anfallen für die Überlassung von Finanzierungsmitteln. Bei vermieteten Immobilien können diese über die Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Für selbst genutzte Wohnungen die neu errichtet, und deren Bauantrag nach dem 30.09.1991 gestellt wurde, -und diese vor dem 01.01.1995 fertig gebaut worden sind- können im Jahr der Herstellung und in den Folgejahren bis zur Höhe von 12.000 Euro steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden.
Zinsen für selbst genutzte Objekte sind nicht abzugsfähig.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
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