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Sonderausgaben Einkommensteuer

Sonderausgaben sind im Steuerrecht gesetzlich genau festgelegte Aufwendungen, die aufgrund der Einkommensbesteuerung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können.
Darunter fallen z.B. die Kosten die vor dem Bezug eines Eigenheimes anfallen, Ausbildungskosten, Spenden, Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten, Kirchensteuer, Aufwendungen für die Altersvorsorge, und auch Abzugsbeiträge zur Förderung von Wohneigentum.
Sonderausgaben können somit vom Steuerpflichtigen Steuer mindernd von dessen Einkünften abgezogen werden.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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