Das wichtigste zum Thema Tilgungsaussetzung

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Immobilienfinanzierung >> Lexikon Baufinanzierung >> Buchstabe T >> Teilung Bausparvertrag

Tilgungsaussetzung

Eine Tilgungsaussetzung kann mit dem jeweiligen Kreditinstitut vereinbart werden.
Hier wird die vereinbarte Tilgung gegen einen entsprechenden Ersatz für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt. Ein Ersatz kann hier zum Beispiel eine Abtretung von Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung, oder auch aus einem Bausparvertrag sein.
Hier hat die Bank bzw. der Darlehensgeber das Recht am angesammelten Guthaben der Tilgungsersatzverträge.

Die Rechte aus den Verträgen werden somit vom Darlehensnehmer abgetreten. Während der Laufzeit zahlt der Darlehensnehmer nur die vereinbarten Zinsen an die Bank weiter, Darlehen mit Tilgungsaussetzung werden auch Bankvorausdarlehen genannt.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:

A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

 

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben T:

Teilung Bausparvertrag
Tilgung Darlehen
Tilgungsaussetzung
Tilgungsbeiträge
Tilgungsdarlehen
Tilgungsdauer
Tilgungsplan
Tilgungssatz
Tilgungsverrechnung
Treuhandauszahlung