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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nach § 22 GrEStG vom zuständigen Finanzamt für ein bestimmtest Grundstück ausgestellt, und bescheinigt dass aktuell keine steuerlichen Verpflichtungen bestehen, wie z.B. ausstehende Zahlungen für die Grunderwerbsteuer.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Voraussetzung für die Eintragung eines Eigentümerwechsels in das Grundbuch. Das zuständige Finanzamt wird eine Bescheinigung erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer auch vor Fälligkeit gezahlt wird. Dies trägt hiermit zu einer Beschleunigung des Verfahrens bei.

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