Wohnwirtschaftliche Maßnahmen
Bauspardarlehen dürfen nach dem Bausparkassengesetz nur zu Wohnwirtschaftlichen Maßnahmen verwendet werden.Darunter fallen die Einrichtung, Beschaffung, die Erhaltung und Verbesserung von Gebäuden die vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden –insbesondere Eigenheime und auch Eigentumswohnungen-, Maßnahmen zur Erschließung, oder auch der Förderung von Wohngebieten, der Erwerb von Bauland, oder auch die Ablösung von Verbindlichkeiten die zu diesen Zwecken eingegangen worden sind.
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