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Wohnwirtschaftliche Maßnahmen

Bauspardarlehen dürfen nach dem Bausparkassengesetz nur zu Wohnwirtschaftlichen Maßnahmen verwendet werden.
Darunter fallen die Einrichtung, Beschaffung, die Erhaltung und Verbesserung von Gebäuden die vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden –insbesondere Eigenheime und auch Eigentumswohnungen-, Maßnahmen zur Erschließung, oder auch der Förderung von Wohngebieten, der Erwerb von Bauland, oder auch die Ablösung von Verbindlichkeiten die zu diesen Zwecken eingegangen worden sind.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben W:

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Widerspruchsrecht Bausparvertrag
Wohnraum Modernisierungsprogramm
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