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Zinsbeitrag und Tilgungsbeitrag

Als Zinsbeitrag und Tilgungsbeitrag wird die Rate bezeichnet, die von dem Bausparer oder auch für einen Darlehensnehmer zu zahlen ist, wenn die Auszahlung eines Bauspardarlehens oder eines Kredites erfolgt ist.

Die Rate deckt somit die  anfallenden Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens ab. Im Falle eines Bauspardarlehens richtet sich die Höhe des Tilgungsbeitrages nach der bei der Zuteilung oder der Wiederzuteilung erreichten Bewertungszahl.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

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Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben X, Y und Z:

Zielbewertungszahl Bausparvertrag
Zins
Zinsbeitrag Tilgungsbeitrag
Zinsbindung
Zinsänderungsrisiko
Zusatzsicherheiten Darlehen
Zuteilung Bausparvertrag
Zuteilungsmasse Bausparvertrag
Zuteilungstermin Bausparvertrag
Zwangsversteigerung
Zwischenfinanzierung
Zwischenkredit