Zinsbeitrag und Tilgungsbeitrag
Als Zinsbeitrag und Tilgungsbeitrag wird die Rate bezeichnet, die von dem Bausparer oder auch für einen Darlehensnehmer zu zahlen ist, wenn die Auszahlung eines Bauspardarlehens oder eines Kredites erfolgt ist.
Die Rate deckt somit die anfallenden Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens ab. Im Falle eines Bauspardarlehens richtet sich die Höhe des Tilgungsbeitrages nach der bei der Zuteilung oder der Wiederzuteilung erreichten Bewertungszahl.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.
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