Auf dieser Seite erhält man einen Vergleich und eine Übersicht über gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen in der der Pflegestufe 1 bis 3

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Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Übersicht

Der Umzug ins Altersheim, ist für viele Senioren ein erschreckender und mit viel Angst behafteter Gedanke. Aber was ist wenn Senioren oder Pflegbedürftige nicht mehr alles selbst erledigen können, und die einfachsten Arbeiten des Alltags zur Qual werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, die durch die Pflege oder Pflegehein Unterbringung entstehen.

gesetzliche Pflegeversicherung Vergleich
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Häusliche Pflege. Die Häusliche Pflege kann durch selbst beschaffte Pflegepersonen oder durch einen professionellen Pflegedienst übernommen werden.
Je nach festgelegter Pflegestufe werden für die Pflege monatliche Beträge zur Verfügung gestellt.

Sollte die Pflege durch Angehörige durchgeführt werden, so wird in regelmäßigen Abständen ein Qualitätssicherungsbesuch stattfinden. Dieser dient zur Sicherung von einer ausreichenden pflegerischen Versorgung und gleichzeitigen Beratung. Die Besuche sollen in gar keinem Fall als Kontrolle dienen. Sie sollen lediglich Tipps und Hilfestellungen für Angehörige geben.
Die Häusliche Pflege kann auch in einer Kombinationsvariante in Anspruch genommen werden. Dann übernimmt einen Teil der Pflege die Angehörigen und den anderen Teil ein professioneller Pflegedienst.

 

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung können unterschiedlicher Art sein. Zum einen gibt es das Pflegegeld. Hier erhält jeder Antragsteller einen Bescheid über die für ihn zutreffende Pflegestufe. Nach dieser Pflegestufe richtet sich das Pflegegeld. Ab 2013 gelten folgende Regeln: Pflegestufe I erhält monatlich 235 Euro, Pflegestufe II monatlich 440 Euro und Pflegestufe III monatlich 700 Euro.

Das Pflegegeld wird nur dann gezahlt, wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen oder einer anderen privaten Pflegeperson zu Hause gepflegt wird. Auch die Inanspruchnahme von Sachleistungen ist genauso wie das Pflegegeld abhängig von der jeweiligen Pflegestufe.
Bei Pflegestufe I stehen der pflegebedürftigen Person ab 2013 dann 450 Euro monatlich zu, bei Pflegestufe II -  1100 Euro und bei Pflegestufe III -  1550 Euro pro Monat.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Da viele Familien zusätzlich Hilfe von Pflegepersonal in Anspruch nehmen,  können die Leistungen der Pflegeversicherung auch als Kombination in Anspruch genommen werden. Das heißt dass die Kasse zuerst die Sachleistungen bezahlt und wenn dieser Betrag aufgebraucht ist, besteht kein weiterer Anspruch auf Pflegegeld. Wird aber nur ein Teil der Sachleistungen verbraucht, so besteht ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld. Neben den bereits erwähnten Sachleistungen haben Pflegebedürftige auch Anspruch auf Hilfsmittel. Dazu gehören zum Beispiel: ein Pflegebett oder auch Gehhilfen.

Auch der Hausarzt kann Hilfsmittel um die Pflege zu erleichtern per Rezept verordnen. Dazu gehören zum Beispiel  Handschuhe oder Betteinlagen. Diese Rezepte müssen aber vor dem Einlösen von der Kasse bewilligt werden. Die Kosten für Umbauten welche unbedingt erforderlich sind, werden von den Kassen durch Zuschüsse gefördert. Für Angehörige die keine Pflegeerfahrung haben, die Pflege aber gerne selbst durchführen möchten, werden kostenlose Kurse zum Erwerb des Grundwissens angeboten.

Die Pflegeversicherung bei teilstationärer Pflege

Die Pflegeversicherung übernimmt auch eine teilstationäre Pflege. Das bedeutet dass die Pflege nur tagsüber oder in der Nacht stationär erfolgt. Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige berufstätig sind. Aber auch die stationäre Pflege ist möglich, hier wird der Pflegebedürftige in einem Heim untergebracht. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall einen Pauschbetrag, welcher von der Pflegestufe abhängig ist.

Im Rahmen der Verhinderungspflege werden die Kosten bis zu einer Höhe von 1550 Euro für eine Ersatzkraft wegen Urlaub oder Krankheit übernommen. Bei der Kurzzeitpflege werden die pflegebedingten Kosten für bis zu 4 Wochen und einem Höchstbetrag von 1550 Euro übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu tragen.

Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte für die private Pflegezusatzversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der privaten Zusatzversicherungen durchgeführt werden.

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