Informationen über die beste private Rentenversicherung und wieso sich ein Vergleich lohnen kann

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Was man über die besten private Rentenversicherung Leistungen wissen sollte

Die private Rentenversicherung ist im Grunde eine kapitalbildende Lebensversicherung, allerdings wird hierbei eine lebenslange, in der Regel monatliche, Rente (Leibrente) durch die Versicherungsgesellschaft gewährleistet. Hierbei wird das so bezeichnete „Langlebigkeitsrisiko“ abgesichert. Im Todesfall leistet der Versicherer nicht, deshalb wird kein Risikobeitrag für den Todesfallschutz erhoben.

Private Rentenversicherung
Der Gesundheitszustand der versicherten Person ist bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung in der Regel nicht für eine Zusage des Versicherers ausschlaggebend.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge wird zum Beispiel von der Versicherungssumme, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem Rentenbeginn und auch von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen beeinflusst.

Bei der privaten Rentenversicherung ist in der Regel eine Mindestverzinsung garantiert (3-4 Prozent), die durch die Versicherungsgesellschaft zusätzlich erzielten Überschüsse sind nicht garantiert. Diese möglichen Überschüsse und die Sicherheit, welche darin begründet liegt, dass die private Rentenversicherung nicht den Schwankungen am Kapitalmarkt unterliegt, machen diese Kapitalanlage attraktiv. Die Rendite ist meist höher als beispielsweise bei der klassischen Lebensversicherung.

 

Zum einen gibt es die sofort beginnende und zum anderen die aufgeschobene private Rentenversicherung

Im Fall der sofort beginnenden Rentenversicherung leistet der Versicherungsnehmer in der Regel einmalig einen höheren Betrag. Von diesem Zeitpunkt an wird ihm die lebenslange Rente ausgezahlt.

Im Fall der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung werden die Versicherungsbeiträge über die Jahre verteilt und, in der Regel monatlich, bezahlt. Dieser Zeitraum wird als Ansparphase bezeichnet. Vor Ablauf des Vertrages bzw. vor Rentenbeginn muss der Versicherungsnehmer zwischen Einmalauszahlung der angesparten Summe und lebenslanger Rente wählen (Kapitalwahlrecht).

Unterschiedliche Auszahlungsvarianten

Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft existieren unterschiedliche Rentenauszahlungsvarianten bei der privaten Rentenversicherung.
Im Fall der konstanten Rentenzahlung wird die Zuteilung der Überschüsse von der Versicherungsgesellschaft so kalkuliert, dass die Rente über den gesamten Zeitraum konstant ist. Wenn der Versicherer später weniger Überschüsse erzielt, als zuvor geplant, wird die konstante Rente verringert.

Bei der dynamischen Rentenzahlung wird dem Versicherten eine minimal über der garantierten Rente liegende Auszahlung geleistet. Entweder steigt der Betrag gleich bleibend im Laufe der Zeit von Anbeginn der Rente oder die Auszahlung bleibt für einen längeren Zeittraum gleich und erhöht sich später. Normalerweise sind die bereits erreichte Überschussrente und künftige Erhöhungen nicht garantiert.

Außerdem existiert die teildynamische Rente, bei der der Versicherte zusätzlich zur garantierten Rente eine gleich bleibende Zusatzrente erhält. Meist wird die Gesamtrente durch den verbleibenden Teil der erzielten Überschüsse erhöht, allerdings sind die Überschüsse  nicht garantiert und deshalb ist die letztendliche Rentenhöhe ungewiss.

Die Rentengarantiezeit bei der Rentenversicherung

Die Rentengarantiezeit gibt an, wie lange die Versicherungsgesellschaft die Rente im Todesfall des Versicherten während der Rentenphase bezahlen muss. Sie ist variabel. Wenn zum Beispiel eine Rentengarantiezeit von 4 Jahren vertraglich festgelegt wurde und die Rentenphase mit dem 60. Lebensjahr beginnt, aber der Versicherte mit 63 Jahren verstirbt, zahlt der Versicherer die Rente nur noch 1 Jahr an die Bezugsberechtigten. Die Rentenhöhe ergibt sich zudem meist nur noch aus den eingezahlten Beiträgen. Auf den Rest des eingezahlten Kapitals besteht in der Regel kein Anspruch.

Im Fall, dass die Rentengarantiezeit bei bestehenden Verträgen zu gering angesetzt wurde, kann in vielen Fällen vor Rentenbeginn das Kapitalwahlrecht genutzt werden. Wählt man dabei die Einmalauszahlung kann mit diesem ausgezahlten Kapital eine neue Rentenversicherung finanziert werden. Ausnahmen bilden hierbei die Riester Rente und die Rürup Rente (in der Regel kein Kapitalwahlrecht).

Meist ist die vorzeitige Auflösung bzw. Kündigung des Vertrages möglich, weil die Kosten des Vertrages schon am Anfang in Rechnung gestellt werden. Allerdings ist deshalb eine vorzeitige Auflösung in den ersten Jahren nicht sinnvoll.

Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der privaten Altersversorgung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein private Rentenversicherung Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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