Wer Bundesschatzbriefe kaufen möchte, der sollte eine vorherige Festlegung des Anlagespektrums vornehmen

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Was man über den Bundesschatzbrief wissen muß

Bundesschatzbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, die vom Bund herausgegeben werden. Sie werden nicht in den Börsenhandel gegeben und werden im Volksmund häufig als Bundesschätzchen oder Schätzchen bezeichnet.

Informationen über Bundesschatzbriefe
Die Zinssätze beim Bundesschatzbrief steigen über die Laufzeit von Jahr zu Jahr an, dies ist die Besonderheit der Bundesschatzbriefe. Die Zinsen steigen in der Regel nach einem festen Plan.
Die Verzinsung, welche mit zunehmender Laufzeit wächst, soll dem Anleger einen Anreiz zum Festhalten an den Wertpapieren bis zum Ende der Laufzeit geben.

 

Wenn sich die Marktlage verändert wird im Regelfall die Emission des laufenden Bundesschatzbrief eingestellt und der Verkauf neuer Ausgaben, mit den dann marktgerechten Nominalzinsen, aufgenommen.

Es gibt zwei Varianten beim Bundesschatzbrief: Typ A und Typ B

Die Laufzeit beim Bundesschatzbrief Typ A beträgt 6 Jahre. Am Ende jedes Laufzeitjahres werden die Zinsen ausgezahlt und sind zum Zeitpunkt der Zinszahlung steuerpflichtig. Auch die erneute Einlage der Zinsen in neue Bundesschatzbriefe kann auf Wunsch vereinbart werden.

Die Laufzeit beim Bundesschatzbrief Typ B beträgt 7 Jahre. Die Zinsen werden normalerweise automatisch neu angelegt. Erst am Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung des Kapitals einschließlich der Zinsen mit Zinseszinsen, der gesamte Zinsenbetrag ist in der Regel bei Fälligkeit steuerpflichtig.

Eine vorzeitige Rückgabe von Bundesschatzbriefen ist in der Regel unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres können Bundesschatzbriefe in der Regel täglich zurückgegeben werden, dabei gilt, dass je Depot maximal Bundesschatzbriefe im Wert von 5.000,00 Euro, ohne Zinsen, innerhalb von 30 Zinstagen zurückgegeben werden dürfen.
Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist die Übertragung auf Dritte, also ein Weiterverkauf, des Bundesschatzbrief in der Regel möglich.
Der Bundesschatzbrief beinhaltet in der Regel auch ein Rückgaberecht (Inhaberkündigungsrecht).

Wie die Bundesschatzbriefe aufbewahrt werden

Die Verwahrung des Bundesschatzbrief kann normalerweise kostenfrei bei der staatlichen Bundeswertpapier Verwaltung erfolgen, das Antragsformular ist erhältlich bei den Kreditinstituten. Eine Verwahrung der Bundesschatzbriefe bei den Kreditinstituten ist ebenfalls möglich, dies ist in der Regel mit einer geringen Gebühr verbunden.
Bundesschatzbriefe eignen sich für ein liquiditätsnahes Finanzpolster und da Bundesschatzbriefe nicht börsenhandelbar sind, haben sie kein Kursrisiko.
Schon mit kleinen Beträgen kann man sich beteiligen, die Mindestanlagesumme beträgt in der Regel 50,00 Euro.

 

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