Die wichtigsten Informationen zur besten Riester Rente Förderung und den staatlichen Zulagen

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Übersicht über die Riester Rente Förderung

Mit der Riester Förderung werden Ihre Einzahlungen in eine private Altersvorsorge mit Zulagen vom Staat gefördert. Durch Sonderausgabenabzug sparen Sie eventuell sogar Steuern. Aber was steht wem zu?

beste Riester Rente Förderung
Die staatliche Förderung ist grundsätzlich für alle Personen die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte.
Wenn die Person einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegt, spielt auch die Staatsbürgerschaft keine Rolle.

Wer die Riester Rente Förderung vom Staat erhält

Die Förderung erhalten:

Diese Vorraussetzungen müssen nicht über das ganze Jahr hindurch vorliegen, sondern ein Teil im Jahr ist durchaus ausreichend.

 

Besonders lukrativ ist die Riester Förderung für Familien mit Kindern

Wer aber die volle staatliche Förderung auch bekommen will, muss einen ganz  bestimmten Teil des sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes des Vorjahres in einen Riester Vertrag einzahlen, dieser bestimmte Teil darf jedoch nicht mehr als die maximalen abzugsfähigen Sonderausgaben sein. Der Anteil des Jahreseinkommens einschließlich der Zulagen beträgt 2006  drei Prozent, im Jahr 2008 vier Prozent.

Die staatliche Riester Rente Förderung steigt parallel zu den freiwilligen Beträgen bis zum Jahr 2008 an. Bei vollem Sparbetrag, sind folgende Höchstzulagen zu erwarten.

Ab Jahr
Alleinstehende

Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester Vertrag hat
je Kindergeld berechtigtes Kind
2006
114 Euro
228 Euro
138 Euro
2008
154 Euro
308 Euro
185 Euro

Die Riester Rente Förderung in Form der Kindergeldzulage, bekommt die Person welche das staatliche Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Ehegatten wird dir Förderung automatisch der Frau gutgeschrieben.

Von der Riester Förderung ausgeschlossen sind freiwillig Rentenversicherte, Selbständige, Bezieher von Vollrente oder Erwerbsminderungsrente, Personen (die in Berufständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind) sowie geringfügig Beschäftigte. Ab dem Jahr 2008 erhält jeder Förderberechtigte eine Grundzulage von 154 Euro und eine Kinderzulage von 154 Euro. Die Kindergeldzulage wird für jedes Kind gewährt welcher Anspruch auf staatliches Kindergeld hat.

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