Übersicht über die Unterstützungskasse als betriebliche Altersvorsorge

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Die wichtigsten Informationen zur Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind nach der gesetzlichen Definition rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die eine betriebliche Altersvorsorge durchführen und die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewähren. Wie bei den Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds wird die betriebliche Altersvorsorge bei einer Unterstützungskasse mittelbar über einen Versorgungsträger durchgeführt.

Unterstützungskasse
Unterstützungskassen gehören zu den ältesten Formen der betrieblichen Altersvorsorge.
Sie sind entstanden aus unselbständigen Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen, aus denen der Arbeitgeber selbst Versorgungsleistungen erbrachte, auf die aber ein Rechtsanspruch nicht bestehen sollte.

Heute werden Unterstützungskassen in der Regel als eingetragene Vereine oder in Form einer GmbH betrieben. Selten ist wegen der bestehenden Staatsaufsicht eine Unterstützungskasse in der Form einer Stiftung. Die Unterstützungskassen werden von den sie tragenden Unternehmen finanziert.

Die Finanzierung von Unterstützungskassen

Dem Unternehmen steht es grundsätzlich frei, wie es die Unterstützungskasse finanziert, ob mit laufenden gleichbleibenden Beiträgen oder je nach seiner wirtschaftlichen Situation mit größeren oder kleineren Geldbeträgen. Die Grenzen werden hier durch steuerliche Vorschriften gesetzt.

 

Unterstützungskassen werden häufig auch durch Rückdeckungsversicherungen finanziert. Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse schließt die Unterstützungskasse einen Gruppenversicherungsvertrag mit einer Lebensversicherung ab, die dafür sorgt, dass die Unterstützungskasse bei Eintritt des Versorgungsfalls bei einem Arbeitnehmer die Mittel für die Auszahlung der Versorgungsleistungen erhält.

Wird der gesamte Verpflichtungsumfang der Unterstützungskasse von einer Rückdeckungsversicherung abgesichert, spricht man von einer kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse, sonst von einer partiell rückgedeckten Unterstützungskasse. Die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung muss der Arbeitgeber finanzieren.

Die Geldanlage der Unterstützungskasse

In der Vermögensanlage sind die Unterstützungskassen grundsätzlich frei. Sie können beispielsweise das Kassenvermögen dem Trägerunternehmen gegen eine angemessene Verzinsung darlehensweise wieder zu Verfügung stellen. Eine Unterstützungskasse kann die betriebliche Altersversorgung für ein einzelnes Unternehmen durchführen, aber auch für mehrere Unternehmen eines Konzerns oder mehrere voneinander unabhängige Unternehmen.

Bei einer Unterstützungskassenzusage besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Versorgungszusage, in der sich der Arbeitgeber verpflichtet, dafür Rechnung zu tragen, dass die Unterstützungskasse nach Maßgabe ihrer Versorgungsrichtlinien Leistungen erbringt. Er muss dementsprechend dafür sorgen, dass die Unterstützungskasse die versprochenen Leistungen auch erbringen kann; andernfalls muss er selbst dem Arbeitnehmer gegenüber die Verpflichtung erfüllen.

Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der Altersversorgung mit der besten Unterstützungskasse. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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