Informationen zur Einkommensteuer
Auf das Einkommen von Personen wird eine Steuer erhoben, die Einkommensteuer. Die rechtliche Grundlage hierzu bildet das Einkommensteuergesetz.
Bereits im Mittelalter gab es erste Formen der Personenbesteuerung, die sich im Laufe der Zeit zur heutigen Einkommensteuer entwickelte. Formen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Bauabzugssteuer, die Kapitalertragssteuer und die Aufsichtsratsteuer. Die Erhebung und Festsetzung der Einkommensteuer erfolgt durch das zuständige Finanzamt. |
Die Einkommensteuer-Veranlagung untergliedert sich in
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Vermietung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Sonstige Einkünfte
Von der Gesamtsumme der Einnahmen kann abgezogen werden:
- negative Einkünfte
- Entlastungsbeitrag für Alleinstehende
- Freibeträge für Land- und Forstwirtschaft
- Sonderausgaben
- Vorsorge einschl. Altersversorgung auch freiwillige
- Unterhalt an bedürftige Personen
- Freibetrag für Ausbildung
- Pauschalbetrag für Hinterbliebene
- Pauschalbetrag für die Pflege
- Beschäftigung einer Haushaltshilfe
- Außergewöhnliche Belastung
- Kosten für die Kinderbetreuung
- Förderung des Wohneigentums
- Freibeträge für Kinder
- Entlastungsbeitrag für vor dem 1.Januar 1941 Geborene
Das Ergebnis von den Gesamteinnahmen abzüglich der zutreffenden Sonderregelungen ist das zu versteuernde Einkommen. Nach einer Splittungstabelle kann dann die Jahressteuer errechnet werden (Einkommensteuertarif). Von der festgesetzten Jahressteuer werden dann die geleistete Vorauszahlung bzw. die gezahlte Lohnsteuer sowie die Kapitalertragssteuer abgezogen. Dann ist ersichtlich ob es sich um eine Einkommensteuernachzahlung oder eine Einkommensteuerrückerstattung handelt.
Das Einkommensteuergesetz wird seit Jahren kritisiert. Die ganzen Ausnahme- und Sonderregelungen sollten abgeschafft und durch ein vereinfachtes Steuergesetz ersetzt werden. Durch den Wegfall der Ausnahme- und Sonderregelungen könnten Steuern eingespart werden, die dann zu einer Senkung der Steuersätze führen könnten.
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