Hier erfährt man etwas über die steuerlichen Aspekte von Festgeldzinsen

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Private Finanzen >> Festgeldzinsen

Welche steuerlichen Aspekte beim Festgeldzins wichtig sind

Grundsätzlich müssen Sparer und Anleger auf ihre Kapitalerträge Steuern zahlen, nicht nur erst wenn die Einkommenssteuererklärung abgegeben wird, sondern das Finanzamt fordert bereits vorher seinen Anteil.

besten Festgeldzinsen
Dieser Anteil des Finanzamtes lag bis 2009 bei 25 Prozent für Sparzinsen und bei 20 Prozent bei Dividenden. Jedoch hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, um kleinere Sparer zu schonen. Durch den eingeführten Sparerfreibetrag, der 2006 bei 1.421 Euro (Ledige) bzw. 2.842 Euro (Verheiratete) liegt, sind Kapitalerträge bis zu diesem festgelegten Betrag steuerfrei.

In 2007 und 2008 ist ein Betrag von 750 Euro abziehbar (Sparerfreibetrag). Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparerfreibetrag von 1.500 Euro angerechnet.

Der Sparerfreibetrag gilt auch für Festgeldzinsen

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 kann man nach der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Werbungskosten einen Betrag von 801 Euro abziehen (Sparer- Pauschbetrag). Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Dafür wird eine Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Kirchensteuer fällig.
Ehegatten, welche zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro gewährt.

 

Hierzu muss der Sparer seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, so kann er den Vorwegabzug der Quellensteuer vermeiden oder vermindern. Da erhöht natürlich auch seine Rendite. Durch die so verbleibenden Zinsen auf dem jeweiligen Anlagekonto wird der Zinseszins Effekt beschleunigt.

Wer über verschiedene Anlageformen verfügt, sollte seinen Sparerfreibetrag möglichst geschickt verteilen. In erster Linie sollte man vor allem Rentenpapiere und Staatsanleihen berücksichtigen, da hier 30 Prozent Quellensteuer gefordert wird.

Erst wenn dann noch etwas übrig ist sollte dies auf Firmenbeteiligungen und deren Beteiligungen aufgeteilt werden. Denn grundsätzlich fallen hier geringere Steuern an, da nach dem Halbeinkünfteverfahren die Steuern berechnet werden. Für den Sparer bedeutet dies, das nur auf die Hälfte der Ausschüttungen Steuern anfallen.
Dies veränders sich ab 2009 mit Einführung der Abgeltungssteuer. Der Abgeltungsteuersatz wird 25 % betragen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe also höchstens ca. 28 %.

Mit unserem Festgeld Rechner können Sie die besten Festgeldzinsen finden

 

Es gibt jedoch eine Reihe von Spar- und Anlageformen, die unter steuerlichen Gesichtspunkten besonders zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören beispielsweise auch Aktienfonds. Der Anleger muss hier genau zwischen Kursgewinn und Ertragsausschüttung unterscheiden.

Die Kursgewinne werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt, wenn ihre Haltedauer mindestens 12 Monate betrug. Wenn aber Aktienfonds-Anteile innerhalb der ersten zwölf Monate wieder verkauft werden, dann muss der Veräußerungsgewinn voll versteuert werden.

Jedoch gibt es auch hier einen Freibetrag in Höhe von 512 Euro jährlich, die steuerfrei sind. Wird dieser Freibetrag jedoch auch nur geringfügig überschritten, so muss der Kursgewinn vom ersten Euro an versteuert werden und nicht nur der Differenzbetrag. Erzielt der Sparer jedoch aus anderen Verkäufen einen Kursverlust, so kann er diesen abziehen.

 

Eine weitere Steuerfalle können unter Umständen Bundesschatzbriefe sein. Hier unterscheidet man zwischen Bundesschatzbriefen Typ A und B. Beim Typ B werden die jährlichen Zinsen gutgeschrieben und sie werden am Ende der Laufzeit auf einmal ausgeschüttet. Je nach dem wie hoch der Anlagebetrag ist, kann so im Laufe der Jahre eine sehr hohe Zinsausschüttung erzielt werden, die den Sparerfreibetrag unter Umständen enorm übersteigen kann, so dass ein Teil der Zinsen versteuert werden muss.

Grundsätzlich sollte man vor dem Anlegen in Bundesschatzbriefen sich die voraussichtlichen Zinsen errechnen lassen. Liegen diese deutlich über dem Sparerfreibetrag so empfiehlt sich eine Anlage in Bundesschatzbriefen Typ A oder in klassischen Sparbriefen, die ihre Zinsen jährlich ausschütten. So kann verhindert werden, dass die Zinsen besteuert werden.

Zinsen, Nebenkosten und Sicherheit der Anlage sind wichtige Aspekte der Geldanlage mit Festgeld. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Festgeldzinsvergleich durchgeführt werden und das beste Festgeldzins Angebot genutzt werden.

Unser Service für Sie: Machen Sie kostenlos und unverbindlich einen Festgeldzinsvergleich und lassen Sie sich die besten Anbieter anzeigen. Sie können zum besten Festgeldkonto Anbieter direkt online eine Kontoeröffnung beantragen, wenn Sie es möchten.