Abschreibung auf Gebäude
Die Abschreibung auf ein Gebäude ist die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes, unter die auch Gebäude fallen, und können jährlich zu einem festgelegten Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden.
Die Abschreibung erfolgt im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA), und kann als lineare Abschreibung erfolgen (die Abschreibungsbeträge bleiben gleich), oder als degressive Abschreibung (hierbei nehmen die jährlichen Abschreibungsbeträge ab).
Die Abschreibungsbeträge können unter Umständen gegen Einkünfte verrechnet werden. Abhängig sind die Abschreibungsbeträge von der Nutzungsdauer, und der steuerlichen Gesetzgebung des Wirtschaftsgutes.
Abschreibungsbeiträge sind so genannte Buchverluste, und die Wertminderung kann tatsächlich höher oder niedriger wie die angegebene Abschreibung sein. Auch vermietete Immobilien können jährlich mit einem bestimmten Anteil auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden, die Steuer vermindernd geltend gemacht werden können.
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