Das wichtigste zum Thema Abtretung der Rechte an Dritte im Finanz-Lexikon Baufinanzierung, Bausparen und Darlehen

Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Immobilienfinanzierung >> Lexikon Baufinanzierung >> Buchstabe A >> Abtretung Rechte

Abtretung Rechte

Eine Abtretung der Rechte bezeichnet die Übertragung von Rechten an einen Dritten, z.B. einen Darlehensgeber. Für die Finanzierung für Bauvorhaben, also einer Immobilienfinanzierung verlangt der Darlehensgeber in der Regel eine Sicherheit. Diese kann erfolgen aus der Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds oder Grundschulden. Auch Bausparverträge können abgetreten werden, wobei es bei prämienbegünstigten Bausparverträgen sein kann dass die Bausparprämie verloren geht.

Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderung sind wichtige Aspekte von Immobilien-Finanzierungen. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Angebot von einem renomierten Finanzierer mit Top Konditionen auch für schwierige Fälle eingeholt werden.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein individuell ausgearbeitetes Angebot an. Dabei ist es egal, ob Sie einen Kredit für die persönliche Verwendung, (auch ohne Schufa Auskunft!) oder ein Immobilien Darlehen zur Immobilien Finanzierung benötigen.

 

 

Navigation und Alphabetische Übersicht über die Begriffe aus dem Finanzlexikon zum Thema Bauen, Bausparen und Baufinanzierung:

A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

 

Weitere Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A:

Ablösung Kredit
Abnahmeverpflichtung Darlehen
Abschluss Bausparvertrag
Abschlussgebühr Bausparvertrag
Abschreibung Gebäude
Absicherung Kredite und Darlehen
Abtretung Rechte
Abzinsung
Agio
Allgemeine Darlehensbedingungen
Altbausanierung
Amortisation
Annuität
Annuitätendarlehen
Anschaffungskosten Immobilie
Anschlussfinanzierung Darlehen
Anschlusskosten Haus
Ansparleistung Bausparvertrag
Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan Gebäude
Ausbauhaus
Ausfallbürgschaft
Auszahlungskurs Darlehen
Auszahlungsvoraussetzungen Darlehen
Außenanlagen Gebäude